Erste Hilfe bei Abmahnungen wegen Google Fonts

In letzter Zeit häufen sich die Fälle, dass Websitebetrieber von Kanzleien und Privatpersonen Abmahnungen und Schadensersatzforderungen erhalten. Die Begründung liegt dabei in der Remote-Einbindung von Google Fonts (und damit die Übermittlung der IP-Adresse an amerikanische Server). Dieses Problem kann mittels lokaler Google Font Einbindung gelöst werden. Wir können dir die Arbeit abnehmen, Google Fonts lokal einbinden und alle Erfordernisse für dich technisch umsetzen. Melde dich unverbindlich telefonisch oder schreibe uns eine E-Mail. Je nach Umfang belaufen sich die Kosten auf rund 79,00€ netto.

Hintergrund

Das Landgericht München hat am 20.01.2022 in einem Urteil festgesetzt bzw. bestätigt, dass eine Remote-Einbindung von Google Fonts nicht rechtens ist (siehe Urteil: 3 O 17493/20). Google Fonts ist eine frei verfügbare Datenbank an Schriftarten. Diese Schriftarten können von jeglicher Art Website genutzt werden. Dabei ist zu unterscheiden, auf welche Art und Weise Google Fonts eingebunden werden. Remote oder lokal? Eine Remoteeinbindung sieht auf der HTML-Ebene in der Regel folgendermaßen aus: link rel=“stylesheet“ href=“https://fonts.googleapis.com/css?family=Font+Name“ Sichtbar wird hierbei, dass bei jedem Seitenzugriff die Google Fonts neu über fonts.googleapis.com geladen werden muss. Bei jedem dieser Zugriffe werden potentiell sensible Nutzerdaten, wie z.B. die IP-Adresse, zu Google-Servern in die USA geschickt. Eine lokale Einbindung der Google Fonts sorgt dafür, dass bei einem Seitenzugriff die die Google Fonts vom eigenen Server bereitgestellt werden. Das verhindert eine Kommunikation mit den Google-Servern in den USA.